Die Verschwörung gegen Gustl Mollath

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Die Verschwörung gegen Gustl Mollath

Verschwörungstheoretiker werden von den Mainstream-Medien gerne als weltfremde Spinner dargestellt, die sich ihre Wahrheit zurechtbiegen und mit aller Gewalt an diesem erfundenen Weltbild festhalten. Dass es nicht so ist, dass Verschwörungstheoretiker die einzige Macht gegen tatsächlich stattfindende Verschwörungen sind und dass es diese Verschwörungen schon immer in einem unglaublich großen Ausmaß gegeben hat, darauf will ich mit ein paar Verschwörungen eingehen, die noch vor wenigen Jahren als krude Verschwörungstheorien abgetan wurden, inzwischen aber zweifelsfrei bestätigt sind. Oftmals erfolgt dieses Eingeständnis einer Verschwörung jedoch so unscheinbar und unbeachtet, dass es von der Öffentlichkeit quasi nicht bemerkt wird.

Für die meisten Deutschen ist es schon schwer, sich die USA als Unrechtsstaat vorzustellen, in dem Willkür und Verschwörung herrschen. Wenn es aber um ihr eigenes Land, die Bundesrepublik Deutschland geht, dann sehen sie in unerschütterlichem Optimismus einen redlichen Rechtsstaat. Dass diese Sichtweise nicht richtig ist, zeigt u.a. dieser Fall, der im Jahre 2001 seinen Anfang nahm und erst vor wenigen Jahren seinen Abschluss fand. Er ist so unglaublich, dass man ihn reflexartig nicht glauben will. Aber er ist wahr. Es handelt sich um eine bestätigte Verschwörung der unterschiedlichsten Staatsorgane und der Schulmedizin gegen Gustl Mollath.

Wir schreiben das Jahr 2007. Die Bankenkrise wütet und mittendrin steckt die Hypo-Vereinsbank. Die Medien berichten fast täglich über sie und ihre etwas seltsamen Machenschaften, die wohl nur unter Wegsehen oder sogar Billigung der Bayerischen Landesregierung möglich gewesen sind.

Etwa zur gleichen Zeit wird eine andere Geschichte bekannt; eine, die zunächst einmal gar keinen Bezug zur Hypo Vereinsbank zu haben, sondern vielmehr aus dem Alltag Bayerischer Willkürjustiz zu kommen scheint. Wir kennen mehrere solcher Geschichten, wo die Bayerische Justiz vermeintliche Täter verurteilt und nicht einmal dann zu einem Schuldeingeständnis bereit ist als das vermeintliche Opfer gefunden wird und ein Verbrechen ausgeschlossen werden kann.

Doch dieser Fall liegt anders – das wird schnell deutlich. Hier bekämpft die Justiz einen Mann, der einen riesigen Schwarzgeldskandal im Dunstkreis der Hypo Vereinsbank aufdecken will. Statt sich um die Aussagen eines Zeugen zu kümmern, klagt sie diesen lieber wegen vermeintlicher Körperverletzung an, lässt ihn für geisteskrank erklären und sperrt ihn über viele Jahre in die geschlossene Psychiatrie ein. So lange, bis die federführenden Politiker, Richter und Banker längst abgelöst wurden und nicht mehr belangt werden können weil Straftaten verjährt sind. So lange, bis buchstäblich Gras über die Sache gewachsen ist, Beweise vernichtet wurden oder Zeugen verstorben sind. Dann erst schenkt man dem Mann, den man für Verrückt erklärt hatte, Gehör und schaltet den „Deutschen Rechtsstaat“ mit einem Klick wieder ein.

Es ist die Geschichte von Gustl Mollath und sie ist so unglaublich, dass selbst ich, der nahezu keinen Staat dieser Erde als Rechtsstaat mit sauberer Weste betrachtet, sie erst einmal sacken lassen muss wannimmer ich mich damit befasse. Bis heute frage ich mich: Kann es wirklich sein, dass hier die unterschiedlichsten Staatsorgane, Richter, Landespolitiker, Staatsanwaltschaft, die Psychiatrie und eine Bank (oder zumindest Teile davon) eine Verschwörung gegen einen Deutschen Staatsbürger geschmiedet und durchgezogen haben und kann es wirklich sein, dass sie damit durchkamen, da sie bis heute nicht belangt wurden?

Aber viel mehr noch frage ich mich: Kann es wirklich sein, dass die Deutschen angesichts einer solchen, unglaublichen Verschwörung, noch immer Vertrauen in ihren Staat und ihr Rechtssystem haben? Und WIE kann das sein?

Doch der Reihe nach. Was war geschehen?

Gustl Mollaths seinerzeitige Ehefrau arbeitete bei der Hypo Vereinbank. Laut Gustl Mollath soll sie in ihrer beruflichen Funktion mehrfach Schwarzgeld von zu Hause aus in die Schweiz verschoben und in eigenen Fällen sogar persönlich über die Grenze gebracht haben. Dass solche Geschäfte der Hypo Vereinsbank tatsächlich stattgefunden haben, ist inzwischen erwiesen und bestätigt. Damals handelte es sich jedoch nur um eine Behauptung Mollaths. In wieweit seine Frau darin verwickelt war, lässt sich heute nicht mehr klären.

Als die Appelle an seine Frau, diese Geschäfte einzustellen, nicht fruchten und auch andere familiäre Maßnahmen im Sande verlaufen, wendet sich Gustl Mollath mit einem offenen Brief an mehrere Politiker, drunter auch Guido Westerwelle. Dieser Brief soll ihm später noch zum Verhängnis werden. Zunächst aber nimmt die Geschichte fahrt auf und wird offensichtlich von einigen Stellen in der Politik sehr ernst genommen. Zudem wendet sich Gustl Mollath auch an die beteiligten Banken direkt und fordert sie auf, die illegalen Machenschaften einzustellen.

Am 08. August 2002 erfährt Gustl Mollath erstmals, dass seine Ehefrau ihm vorwirft, sie körperlich misshandelt zu haben, worüber diese ein ärztliches Attest anfertigen ließ. Das Attest übersendet sie per Fax an Gustl Mollath, der darin den Versuch sieht, ihn mundtot zu machen.

Im November 2002 wird Gustl Mollath von seiner Ehefrau wegen Briefdiebstahls angezeigt. Im späteren Urteil vom 08. August 2006 wird stehen, dass es sich dabei um eine Anzeige wegen Körperverletzung gehandelt habe.

Am 19. Februar 2003 wird bei Gustl Mollath eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Man vermutet nach einem Hinweis seiner Ehefrau, scharfe Waffen bei ihm. Außer einem legalen Luftgewehr findet man nichts. Gustl Mollath begeht den nächsten, schwerwiegenden Fehler: Er fragt bei der Hypo Vereinsbank nach, ob sie hinter der Hausdurchsuchung stecke. Er outet sich somit als Verschwörungstheoretiker, der den Rechsstaat in Zweifel zieht. Als guter Bürger darf man einfach nicht die Annahme äußern, dass die Justiz und Polizei im Auftrage einer Bank handeln könnten. Eine solche Verschwörung muss für jeden guten Bürger undenkbar sein und auch bleiben, komme was da wolle.

Nun erst, am 11. Juni 2003, erstattet Gustl Mollath Anzeige gegen seine Ehefrau wegen der anhängigen Schwarzgeldgeschäfte, in der er diese Geschäfte detailliert beschreibt. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg lehnt diese Strafanzeige als „zu pauschal“ ab und geht ihr nicht nach. Es werden auch im Vorfeld keine polizeilichen Ermittlungen durchgeführt. Man hatte die Verschwörung bereits geplant. Etwa zur gleichen Zeit führte die Hypo Vereinsbank, von der Öffentlichkeit völlig unbemerkt, eigene Ermittlungen durch, die zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses der Ehefrau Mollaths führten.
Später, nach entsprechender Verjährung, wird der Richter Otto Brixner einräumen, eine Ermittlung in dieser Sache per Telefonat mit dem Finanzministerium aktiv verhindert zu haben.

Am 23. Mai 2005 wird seitens der Staatsanwaltschaft Nürnberg Anklage gegen Gustl Mollath erhoben, wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung zum Nachteil seiner Frau.

Den Vorsitz des Schöffengerichts hat Richter Otto Brixner. Dieser stellt Mollath sofort als paranoiden Verschwörungstheoretiker dar und unterbindet lautstark jeden Versuch Mollaths, seine Sicht der Dinge darzulegen, wonach er nur aufgrund der Schwarzgeldgeschäfte und Steuerhinterziehung seiner Frau angeklagt sei und die ihm zur Last gelegten Taten nie begangen habe. Diese Darstellung öffnet die Tür für die Psychiatrie. Es folgen mehrere psychiatrische Gutachten, die teilweise in Abwesenheit von Gustl Mollath und sogar in mindestens einem Fall sogar im Auftrag seiner Ehefrau durchgeführt wurden.

Man muss sich das einmal vorstellen: Das werden Gutachten zu Lasten des Angeklagten Mollath verfasst, ohne dass die Gutachter Mollath auch nur ein einziges mal gesehen oder gar gesprochen hätten und diese werden sogar teilweise von der Person in Auftrag gegeben, die laut Mollath hinter allem stecken soll. Und die Justiz schaut nicht nur zu – sie beteiligt sich auch noch munter an dieser Hexenjagd.
Später wird der Richter Otto Brixner einräumen, dass Mollaths Noch-Ehefrau bereits mit ihrem späteren Ehemann liiert gewesen ist und dass dieser in einer engen, persönlichen Beziehung zu Richter Otto Brixner stand. Die beiden spielten gemeinsam Handball.

Es sollte nunmehr niemanden, der den Text bis hier gelesen hat, verwundern, dass all diese Gutachten zu einem sehr ähnlichen Ergebnis kamen, nämlich dass Gustl Mollath unter paranoiden Wahnvorstellungen oder gar einer „querulantischen Persönlichkeitsstörung“ litt.

Damit diese Personen, die sich an der Verschwörung beteiligten, keinesfalls in Vergessenheit geraten, sollen sie hier aufgelistet werden:

Im September 2003 erstellte Gabriele Krach, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie am Klinikum am Europakanal, Erlangen, auf Verlangen der Ehefrau Mollaths eine Bescheinigung, Mollath leide „mit großer Wahrscheinlichkeit an einer ernstzunehmenden psychiatrischen Erkrankung“, ohne ihn je getroffen zu haben. Die Bescheinigung wurde am 23. September 2003 vom Rechtsanwalt der Ehefrau an das Amtsgericht Nürnberg-Fürth gefaxt.

Klaus Leipziger, Chefarzt in der Forensischen Psychiatrie des Bezirkskrankenhauses Bayreuth, erstellte 2005 anhand der ihm übersandten Strafakten, Mollaths selbst verfasstem 106-seitigen Dokumentenordner und den ärztlichen Beobachtungen in der 5-wöchigen Beobachtungsphase ein Erstgutachten über Gustl Mollath und attestierte ihm unter anderem ein „paranoides Gedankensystem“.

Der vom Amtsgericht Straubing beauftragte Gutachter Hans Simmerl, Oberarzt im Bezirksklinikum Mainkofen, unterhielt sich 2007 mehrere Stunden mit Mollath und attestierte Hinweise auf eine „fanatisch-querulatorische Persönlichkeit“  Mollaths Überzeugungen seien daher am ehesten als „überwertige Idee“ einzustufen. 

Ein Gutachten von Hans-Ludwig Kröber bestätigte im Juni 2008 ohne persönliche Untersuchung Mollaths die Stellungnahmen von Krach und von Leipziger. 

Ein Gutachten von Friedemann Pfäfflin im Jahr 2010 bestätigte das von Leipziger konstatierte „Wahnsystem“ (das auf den Schwarzgeldvorwürfen beruht), verneinte jedoch eine Allgemeingefährlichkeit.

Im März 2013 berichteten Klaus Leipziger, Chefarzt der Klinik für Forensische Psychiatrie, und Ines Bahlig-Schmidt, Abteilungsleiterin: „Hinsichtlich der diagnostischen Einordnung gehen wir weiterhin – in Übereinstimmung mit dem Anlassgutachten – von einer wahnhaften Störung aus. Die in Folge erstellten Gutachten sowohl von Kröber, als auch von Pfäfflin kamen in der Längs- und Querschnittsbeurteilung zu selbiger Diagnose, wobei Kröber in seinem Gutachten vom 27. Juni 2008 das Vorliegen einer paranoiden Schizophrenie differentialdiagnostisch auch in Erwägung zog. Auch diese Stellungnahme beruhte nicht auf einem Explorationsgespräch, sondern ausschließlich auf den Akten und Verhaltensbeobachtungen.

Was diese Dilettanten und Verschwörer tatsächlich sahen war, dass Mollath, wie sich später (viel zu spät) herausstellen sollte, einfach nur die Wahrheit gesagt hatte. Ich frage mich, welche Sichtweise ihnen nun, nachdem die Wahrheit ans Licht gekommen ist, tatsächlich lieber ist: Dass sie einfach nur unfähig waren oder dass sie sich willfährig an der Verschwörung beteiligten….wie auch immer. Merken Sie sich diese Namen. Die Personen dahinter gehören nicht in die Schulmedizin, sondern allenfalls als Müllsortierer ans Fließband! Besser noch wäre es, man würde sie ganz aus dem Verkehr ziehen, da sie ja offenbar für unbescholtene Menschen zur Gefahr für deren Freiheit werden können. Vielleicht sollte man sie daher besser wegsperren…

Auch in anderen Fällen wurde das Strafverfahren gegen Gustl Mollath ganz offensichtlich manipuliert, indem Beweise, die Mollaths Behauptungen unterstützten, schlicht nicht zur Kenntnis genommen wurden. Mollath hatte zu diesem Zeitpunkt einen 106-seiten starken Ordner mit Belegen zu den Vorwürfen gegen seine Frau eingereicht. Dieser wurde jedoch nicht etwa zu seiner Entlastung verwendet, sondern man konstruierte aus dem ungeprüften Inhalt dieses Ordners u.a. psychiatrische Gutachten zu Lasten Mollaths.

Im Jahr 2012 kam zudem heraus, dass sich der Richter Otto Brixner mit einem Anruf an die Finanzverwaltung gewandt hatte und dieser geraten hat, die Anzeige Mollaths gegen seine Frau nicht weiter zu verfolgen. Wir erinnern uns – das war jener Richter, der Mollath stets lautstark zu unterbrechen pflegte wenn diese (weider einmal) die Wahrheit sagte.

Ebenfalls im Jahr 2012 gab der neue Ehemann von Mollaths Exfrau ein Interwiev in der Zeitrschrift „Die Welt“. Darin sagte er: „Man hat damals nachgewiesen, dass meine Frau (die Exfrau Mollats, Anm. der Redaktion) und einige andere Mitarbeiter unerlaubt Provisionszahlungen anderer Banken angenommen hatten.“

Es seien außerdem, über Mollaths Vorwürfe hinaus, bei anderen Mitarbeitern Verstöße gegen die  Abgabenordnung und das Wertpapierhandelsgesetz festgestellt und Hinweise auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung gefunden worden. So sei einer „allgemein bekannten Persönlichkeit“ geholfen worden, Schwarzgeld zu waschen.

Und nun wird es richtig spannend. Denn diese „allgemein bekannte Persönlichkeit“, deren Identität übrigens bis heute nicht bekannt geworden ist, hatte ganz offensichtlich die Macht, die viel gerühmte und oft zitierte Gewaltenteilung und damit das Deutsche Rechtssystem einfach auszuschalten. Über die Bayerische Landesjustizministerin Merk nahm diese Person Einfluss auf das gesamte System und sorgte dafür, dass ihre miesen Geschäfte niemals ans Licht kommen würden. Dafür musste ein unbescholtener Mann für viele Jahre in psychiatrische Haft und verlor, neben seinem Ansehen und seiner Freiheit, auch jegliches Hab und Gut, inklusive seinem Elternhaus, das unter Wert Zwangsversteigert  und (wen wundert es) von Mollaths Exfrau gekauft wurde.

Die hatte freilich genug Geld, da sie von mindesten einer ihrer wohlhabenden Kunden für die sie offenbar Geldwäsche und Beihilfe zur Steiuerhinterziehung geleistet hatte, als Haupterbin eingesetzt worden war, nachdem dessen Ehefrau nur den Pflichtanteil bekommen hatte. Dieser hatte jedoch schon 1,2 Millionen DM betragen.

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