Unbequeme Fragen zur Coronakrise

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Ein paar unbequeme Fragen an die Bundesregierung:

  1. Gab es hinsichtlich der Gefährdungslage deutliche Hinweise darauf, dass diese erheblich von der, vom RKI und Prof. Drosten verbreiteten Gefährdungsprognose, abweicht?Antwort: Ja, die gab es. Bereits zu Beginn der Krise und lange vor Einsetzen der sogenannten Coronamaßnahmen meldeten sich ausgewiesene Experten zu Wort, die nicht nur deutlich machten, dass die tatsächliche Gefährdungslage wesentlich geringer ist als von RKI und Drosten publiziert, sondern die diese Aussagen auch ausführlich begründeten. Hier ist nicht die Rede von selbsternannten Experten, sondern von tatsächlichen Experten auf fachlich höchstem Niveau und Weltruf. Ihnen schlossen sich in der Folge auch nahezu alle Experten an, die diesen Weltruf nicht genießen, wie beispielsweise niedergelassene Ärzte. Tatsächlich stand die Mehrheit der entsprechenden Fachwissenschaften eben NICHT hinter RKI und Drosten. Dieser Umstand ist der breiten Bevölkerung jedoch nicht bewusst.
  2. Gab es Hinweise, die den Schluss nahelegen, dass diese abweichenden Meinungen ganz bewusst und gezielt unterdrückt wurden?Antwort: Ja, die gibt es. So wurden erstens praktische alle abweichenden Meinungen und deren Verfasser durch regelrechte Hetzkampagnen der Medien in ihrer Reputation vernichtet und als Verschwörungstheoretiker dargestellt.
    Zweitens verhinderte das RKI aktiv, dass nach realen Zahlen geforscht werden konnte indem es beispielsweise die Obduktion von Personen unterband, die nach seinen Aussagen an der Pandemie verstorben waren. Später dennoch durchgeführte Obduktionen führten zu dem Ergebnis, dass es sich gar nicht um Coronatote handelte sowie auch, dass überhaupt keine Coronatote gefunden werden konnten.
  3. In welchem Verhältnis stehen die getroffenen Maßnahmen zur angenommen Bedrohungslage und in welchem Verhältnis stehen sie zur tatsächlichen Bedrohungslage?Antwort: Sogar im Fall der angenommenen (und medial suggerierten) Bedrohungslage sind die getroffenen Maßnahmen mehr als unverhältnismäßig, da die Folgen ein erheblich höheres Schadpotenzial haben als die angenommene Bedrohungslage. Dies trifft nicht nur in Bezug auf die Wirtschaft zu, sondern mittelbar auf die Gesundheit und das Leben der Menschen. Mit anderen Worten: Es wird deutlich mehr Tote durch diese Maßnahmen geben, als die angenommene Pandemie jemals im schlimmsten Fall verursacht hätte.
    Den Kritikpunkt, dass eine Kontaktsperre gar nicht zur dauerhaften Eindämmung einer Pandemie geeignet ist, einmal auslassend, werden es die massiven Schäden, die durch den Zerfall der Wirtschaft entstehen sein, die die Todesopfer fordern. Diese Todesopfer werden mittelbar an den Folgen der getroffenen Maßnahmen sterben, nicht nur durch Freitot, sondern vor allen Dingen auch durch Mangel an Medikamenten, medizinischer Versorgung und nicht zuletzt auch an Hunger sterben. Das soziale Netz wird angesichts der Vielzahl der Bedürftigen, die der Shutdown und die dadurch zusammenbrechende Wirtschaft verursacht haben, zusammenbrechen und nicht in der Lage sein, den einzelnen Menschen vor diesen Folgen zu bewahren.
    Ein Verhältnismäßigkeitvergleich mit der tatsächlich vorhandenen Gefährdungslage erübrigt sich in diesem Zusammenhang.Auf einem gänzlich anderen Blatt stehen die getroffenen Maßnahmen in Hinblick auf die Auflösung des Rechtsstaats als solchen. Die getroffenen Grundrechtsaussetzungen i.V.m. der Aussage des BVG, wonach diese Rechte einer Gesundheitspolitik geopfert werden können, müssen, sowohl unter Einbeziehung der o.g. Tatsachen als auch unter Auslassung der o.g. Tatsachen als diktatorische Machtergreifung gedeutet werden. Wenn es so leicht ist, eine diktatorische Macht an sich zu reißen, dann stimmt in unserem System etwas nicht. In diesem Falle dürfte dies wohl die viel zu enge politische Verstrickung zwischen den Verfassungsrichtern und der Politik sein. Denn wenn diese Verstrickung zutrifft, dann könnte man den Art. 1.3 des Grundgesetzes niemals sicher und wasserfest genug machen.Und dann können sich die Menschen nicht darauf verlassen. Mit anderen Worten: Dann gilt Recht nicht mehr und somit auch kein Rechtsstaat. Die Folge: Alle diejenigen, die versuchen, eine diktatorische Macht an sich zu reißen, müssen aufgehalten werden. Mit allen Mitteln!
  4. Gibt es Hinweise darauf, dass die Bundesregierung NICHT im Sinne ihrer Bürger handelt, sondern sogar gegen deren Interessen?Antwort: Ja, die gibt es. Mehrere sogar. Nicht nur die Tatsache, dass die Bundesregierung ihre Maßnahmen ganz bewusst auf Zahlen stützt, die ganz offensichtlich bewusst falsch sind (siehe Punkt 1 und 2), sie hat ähnlich (und schlimmere) Maßnahmen bereits zu früheren Zeit getroffen. So inszenierte die Bundesregierung im Jahr 2009 bereits schon einmal in Zusammenarbeit mit dem RKI, eine extreme Bedrohungslage, genannt „Schweinegrippe“. Die Vorgehensweise war fast identisch; es wurde eine Panik mit Horrroszenarien und falschen Zahlen erzeugt, die sich im Anschluss als völlig aus der Luft gegriffen herausstellten. Nichtsdestotrotz orderte die Bundesregierung u.a. den Impfstoff Pandemrix und das Grippemittel Tamiflu. Während bei Tamiflu in erster Linie lediglich festgestellt werden konnte, dass es nicht geeignet war, die gewünschte Wirkung zu erzielen, sondern stattdessen die Taschen eines gewissen Donald Rumsfeld füllte, kam es bei besagtem Impfstoff zu einem Skandal. Eine gaschromatografische Analyse hatte ergeben, dass dem Impfstoff ein Zusatzstoff beigemischt war, dessen Gefährlichkeit und Unverträglichkeit bereits hinlänglich bekannt war. Aber mehr noch – es kam heraus, dass dieser Zusatzstoff nur bei jenen Impfdosen hinzugefügt worden war, der dem Volk zugedacht war, während er bei den Impfdosen, die der Bundesregierung zugedacht war, fehlte. Diese Analyse hatte der, heute als Verschwörungstheoritiker diffamierte Epidemiologe Dr. Wolfgang Wodarg in Auftrag gegeben. Sie wurde nicht von der Bundesregierung veranlasst.Ein Skandal wurde dennoch nicht daraus, da die Leitmedien diesen Umstand nicht an die große Glocke hängten. In den Nachrichtensendungen war er lediglich einen Nebensatz wert.
  5. Gibt es Hinweise darauf, dass die Bundesregierung nicht von der Coronapandemie überrascht oder gar überrumpelt wurde und nur deshalb, gewissermaßen in einem Akt der Panik, diese unverhältnismäßigen Maßnahmen ergriff?Antwort: Ja, die gibt es. Bereits im Jahr 2012 hatte das RKI eine entsprechende Pandemie in jener Größenordnung durchgespielt, wie sie die aktuelle Coronapandemie angeblich darstellen soll. Man kam zu dem Schluss, dass die Infrastruktur des Gesundheitswesens nicht ausreichend auf eine solche Lage vorbereitet sei und empfahl, entsprechend vorbereitende Maßnahmen zu treffen. Ob diese Maßnahmen nun gerechtfertigt gewesen wären oder nicht, sei einmal dahingestellt. Fakt ist jedoch, dass die Bundesregierung nicht nur nicht den Empfehlungen des RKI folgte, sondern vielmehr das genaue Gegenteil unternahm. Anstatt das Gesundheitswesen hochzufahren, wurde es herunter gefahren – ganz so, als wolle man die Bereitschaft auf die dann plötzlich kommende Bedrohung so gering wie möglich machen.
  6. Wenn also die, von der Bundesregierung getroffenen Maßnahmen weder verhältnismäßig, noch gerechtfertigt oder gar aus einer schieren Panik heraus erfolgten und wenn diese Maßnahmen auch gar nicht der Eindämmung einer Pandemie dienen…..warum wurden sie dann getroffen?Antwort: Das ist die absolute Gretchenfrage, auf die wir nun schleunigst eine Antwort finden sollte. Auch sollte einmal die Frage gestellt werden, was sich weltwirtschaftstechnisch wohl verändert hätte, wenn nicht auch die Deutsche Wirtschaft vor die Wand gefahren worden wäre.

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